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   OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20   

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OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20 (https://dejure.org/2020,73997)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.02.2020 - 2 B 330/20 (https://dejure.org/2020,73997)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2020 - 2 B 330/20 (https://dejure.org/2020,73997)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 53; AufenthG § 54 Abs 2 Nr 9; AufenthG § 55 Abs 1 Nr 1; StGB § 177; StGB § 56
    Ausweisung; Gefahrenprognose; Generalprävention bei Vergewaltigung - Ausweisung; Bewährung; Gefahrenprognose; Generalprävention; Sexualstraftat; Spezialprävention; Vergewaltigung; Wiederholungsgefahr

Verfahrensgang

 
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  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    Dies spricht für eine einmalige Tat aus einem nicht wiederholbaren Affektzustand heraus und damit gegen eine ernsthafte Wiederholungsgefahr (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 25.08.2020 - 2 BvR 640/20, juris Rn. 27).

    Aufgrund dieser individuellen Prägung ist sie kein tauglicher Ansatzpunkt, um allgemeine verhaltenssteuernde Wirkungen im Hinblick auf andere Ausländer zu erzielen (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 25.08.2020 - 2 BvR 640/20, juris Rn. 27).

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 6.

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse) (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 17; Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse) (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 17; Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    Allerdings hat der Senat nicht zu entscheiden, ob vom Antragsteller nach dem Kenntnisstand des Jahres 2015 eine Gefahr ausging, sondern ob von ihm nach heutigem Kenntnisstand eine Gefahr ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3/16, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    Die besondere Schwere der Straftat im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer erfordert, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 24; BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/07, juris Rn. 23 f.).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    während die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung im Sinne des § 57 StGB ausweisungsrechtlich geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010 - 2 BvR 130/10, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 6.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2018 - 7 A 10866/18

    Ausweisung eines Ausländers wegen schwerer Sexualstraftat

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    Auch Vergewaltigungen kommen als Anlasstaten für eine rein generalpräventiv begründete Ausweisung in Betracht (vgl. VGH B-W, Beschl. v. 26.08.2020 - 11 S 2038/19, juris Rn. 30; OVG R-P, Beschl. v. 23.10.2018 - 7 A 10866/18, juris Rn. 11 ff.).
  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20
    Den mehr als fünf Jahren seit Begehung der Anlasstaten, in denen der Antragsteller nur sehr geringfügig straffällig geworden ist, misst der Senat deshalb große Bedeutung zu, weil sich der Antragsteller während dieses gesamten Zeitraums in Freiheit befand (vgl. EGMR, Urt. v. 25.03.2010 - 40601/05, Mutlag ./. D, Ziff. 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
  • VG Bremen, 07.10.2020 - 2 V 621/20
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